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Pflichtangaben in E-Mails

Nach EHUG müssen in allen Geschäftlichen E-Mails bestimmte Angaben wie Handelsregister und Geschäftsführer angeben werden. Im Falle einer Nichteinhaltung kann eine Abmahnung erfolgen.

Ab einer gewissen Menge von Mitarbeitern bzw. E-Mails-Konten wird die Einhaltung und Umsetzung dieser Regelung recht aufwendig, wenn der Administrator diese manuell durchführen muss. Außerdem kann hierbei eine Einhaltung nicht garantiert werden. Wir können Sie hierbei mit Tools und unserem Wissen über sichere Mail-Server-Administration unterstützen.

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